Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Ältere ausgesteuerte Arbeitslose mit kleinem Einkommen können Überbrückungsleistungen beantragen.

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Es sind Bedarfsleistungen, die ähnlich berechnet werden wie Ergänzungsleistungen. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichen­des Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungs­leistungen erhalten. Überbrückungsleistungen bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden ("Rente") sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Weitere Voraussetzungen für die Auszahlung von Überbrückungsleistung finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben vom Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!