Prämienverbilligung (IPV)
Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien.
Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.
Prämienverbilligung 2025
Das Formular Prämienverbilligung 2025 ist online und muss bis spätestens 31. März 2025 eingereicht werden.
Das Antragsformular für mögliche Anspruchsberechtigte wird am 23. Dezember 2024 verschickt. Sollten Sie nach der ersten Januarwoche 2025 noch kein Formular erhalten haben, können Sie das untenstehende PDF verwenden.
Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und Prämienhöhe können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.
Zuzug aus dem Ausland
Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind, können ab dem Monat Anspruch auf eine Prämienverbilligung geltend machen, in dem sie ihren Antrag im laufenden Antragsjahr eingereicht haben (Verordnung zum KVG, Art. 6 Abs. 1 lit. b).