Prämienverbilligung (IPV)

Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien.

Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.

Prämienverbilligung 2025

Das Formular Prämienverbilligung 2025 ist online und muss bis spätestens 31. März 2025 eingereicht werden.

Das Antragsformular für mögliche Anspruchsberechtigte wird am 23. Dezember 2024 verschickt. Sollten Sie nach der ersten Januarwoche 2025 noch kein Formular erhalten haben, können Sie das untenstehende PDF verwenden.

Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und Prämienhöhe können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Zuzug aus dem Ausland

Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind, können ab dem Monat Anspruch auf eine Prämienverbilligung geltend machen, in dem sie ihren Antrag im laufenden Antragsjahr eingereicht haben (Verordnung zum KVG, Art. 6 Abs. 1 lit. b).

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben vom Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!