Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, welche sie in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen.

Die versicherten Personen können Hilfsmittel beanspruchen um:

  • weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben zu können
  • ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren
  • ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen

Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben auch Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben vom Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!