Früherfassung

Die Früherfassung ist ein einfaches Meldeverfahren mit dem Ziel, den Eintritt von Invalidität zu verhindern.

Bei folgenden Personen ist eine Meldung sinnvoll:

  • Bei Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Altersjahr und bei jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 25. Altersjahr: Wenn diese Personen von einer Invalidität bedroht sind, noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und sich in einem kantonalen Brückenangebot befinden oder von einer kantonalen Koordinationsstelle für Jugendliche in ihrer beruflichen Ein­gliederung unterstützt werden.
  • Bei Erwachsenen: Wenn diese arbeitsunfähig sind oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht werden.

Eine Meldung können einleiten: Die versicherte Person, Familienangehörige, der Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen usw. Sie haben die versicherte Person zu informieren, bevor sie eine Meldung an die IV-Stelle vornehmen.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben vom Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!