Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, welche trotz einer AHV- / IV-Rente zu wenig Einkommen haben.

Ergänzungsleistungen für Personen zu Hause
Ergänzungsleistungen für Personen im Heim
  • Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:

    • jährliche Ergänzungsleistungen, die monatlich ausbezahlt werden
    • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
  • Zusätzlich muss der Wohnsitz oder tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz sein. Ergänzungsleistungen werden daher nicht an Personen ausgerichtet, die im Ausland leben.

  • Es werden folgende Ausgaben / Einnahmen in die Berechnung einbezogen:

    Anerkannte Ausgaben

    • Betrag allgemeiner Lebensbedarf (unterschiedliche Höhe für Alleinstehende / Ehepaare / Kinder)
    • Mietzins (Begrenzung nach oben und Abstufung bei Mehrpersonenhaushalten)
    • Tagestaxe (für Personen in Heimen)
    • Betrag für persönliche Auslagen (Personen in Heimen)
    • Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV / IV)
    • Prämie für die Krankenversicherung (Pauschalbetrag)
    • usw.

    Anrechenbare Einnahmen

    • Erwerbseinkünfte zu zwei Dritteln nach Abzug eines Freibetrages
    • Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen
    • Renten, Pension oder andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich Renten AHV / IV
    • Anteil des Reinvermögens nach Abzug eines Freibetrages
    • Familienzulagen
    • Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde
    • usw.


  • Folgende Kosten können übernommen werden, sofern keine andere Versicherung (auch Privatversicherung) dafür aufkommt:

    • Kostenbeteiligungen Krankenversicherung, d.h. Franchise und Selbstbehalt (bis maximal CHF 1'000)
    • zahnärztliche Behandlung (einfache und zweckmässige Ausführung)
    • Hilfe und Pflege zu Hause sowie in Tagesstrukturen
    • ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
    • Diät
    • Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
    • Hilfsmittel

    Wer eine Vergütung von solchen Kosten beanspruchen will, muss die entsprechenden Quittungen und Belege innert 15 Monaten einreichen. 

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Kantonale Bestimmungen

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben vom Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!