Jugendliche / junge Erwachsene
Informationen zu den Rechten und Pflichten im Sozialversicherungsbereich
Beitragspflicht
Die Beitragspflicht für Jugendliche / junge Erwachsene, welche eine Erwerbstätigkeit (z.B. auch im Rahmen einer Lehre) ausüben, beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Personen, welche nicht erwerbstätig sind, müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge entrichten. Studierende gelten als Nichterwerbstätige und entrichten ihre Beiträge direkt über die Lehranstalt.
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Ausbildungszulagen
Solange Jugendliche ab 15 Jahren / junge Erwachsene eine Ausbildung absolvieren, maximal aber bis zum Alter von 25 Jahren, wird eine Ausbildungszulage ausgerichtet.
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Kinder- und Waisenrenten
AHV und IV zahlen für 18- bis 25-jährige Jugendliche in Ausbildung Kinder- oder Waisenrenten aus, wenn einer oder beide Elternteile Altersrentner, Invalidenrentner oder verstorben sind.
Invalidenversicherung
Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern, bestehen diverse Unterstützungsmassnahmen wie Früherfassung ab 13 Jahren, Frühinterventionsmassnahmen und Integrationsmassnahmen. Die IV-Stellen arbeiten zudem mit dem Case-Management Berufsbildung und den Bildungsinstitutionen zusammen, um den Einstieg optimal zu gestalten.