Erwerbsaufnahme

Ab wann Sie AHV-Beiträge bezahlen müssen und weitere Informationen.

Erwerbseintritt

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse nimmt der Arbeitgebende mit der Lohnbescheinigung vor.

Mehr zu den Beiträgen allgemein

Stellenwechsel

Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der Arbeitgebende meldet mit der Lohnbescheinigung jeweils Ende Jahr die Namen und Einkommen der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden.

Versicherungsausweis

Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z.B. für Grenzgänger/innen oder bei Zuzug aus dem Ausland). Die AHV-Nummer ist auch auf der Krankenversicherungskarte aufgeführt.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die SOVAR am kommenden Freitag, 25. Oktober 2024, ganztägig geschlossen bleiben.

Gerne sind wir ab Montag, 28. Oktober 2024, wieder wie gewohnt für Sie da.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.