Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (KibeG)
Eltern in Appenzell Ausserrhoden können finanzielle Beiträge für die Kinderbetreuung erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Beiträge werden gemeinsam vom Kanton und den Wohnsitzgemeinden finanziert.
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Gesuch Online-Tool: Gesuch Betreuungsbeiträge
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Gesuch Betreuungsbeiträge Schuljahr 2024/2025 (PDF dynamisch)
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Gesuch Betreuungsbeiträge Schuljahr 2024/2025 (PDF statisch)
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Gesuch Beiblatt - Ermessensbeiträge
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Merkblatt Kinderbetreuungs-Beiträge: Erziehungsberechtigte
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Merkblatt Kinderbetreuungs-Beiträge: Registrierung im kiBon für Kinderbetreuungsinstitutionen
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Merkblatt Kinderbetreuungs-Beiträge: Meldewesen für Kinderbetreuungsinstitutionen
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Merkblatt Kinderbetreuungs-Beiträge: Ermessensbeiträge
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Diese beinhalten unter anderem, dass die Betreuung durch eine anerkannte Institution erfolgt und dass das Kind mindestens drei Monate alt ist. Nach Abschluss der Primarschule besteht kein Anspruch mehr auf Beiträge.
Eltern müssen zudem mindestens 20 % erwerbstätig sein. Bei einem gemeinsamen Haushalt müssen die Eltern zusammen eine Erwerbstätigkeit von mindestens 120 % nachweisen. In Ausnahmefällen können auch Personen, die nicht erwerbstätig sind, Beiträge erhalten. Die genauen Regelungen zur Beitragsberechtigung und deren Auszahlung sind im Kinderbetreuungsgesetz und der entsprechenden Verordnung festgelegt.
Basierend auf dem massgebenden Einkommen wird ein Anteil der Betreuungskosten übernommen. Diese finanziellen Verhältnisse müssen im Rahmen des Gesuchs offengelegt werden.
Bei Fragen können Sie sich schriftlich an folgende E-Mail-Adresse wenden: kibeg(at)sovar.ch.