Taggelder / Reisekosten

Während der Durchführung von medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben versicherte Personen Anspruch auf Taggelder und die Vergütung von Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Taggelder sollen den Lebensunterhalt der versicherten Person und der Familienmitglieder, für die diese aufkommt, während der Eingliederung sicherstellen. Taggelder können auch während Wartezeiten vor der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Taggelder beginnt mit der Vollendung des 18. Altersjahrs. Wenn das Einkommen trotz Taggeldern nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann die versicherte Person bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons den Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Taggelder während mindestens sechs Monaten ausbezahlt werden.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die SOVAR am kommenden Freitag, 25. Oktober 2024, ganztägig geschlossen bleiben.

Gerne sind wir ab Montag, 28. Oktober 2024, wieder wie gewohnt für Sie da.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.