
Prämienverbilligung (IPV)
Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien.
Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.
Prämienverbilligung 2025
Die Einreichefrist für die Prämienverbilligung 2025 ist am 31. März 2025 abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitung kann zwei bis drei Monate dauern. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Anträge, die unvollständig eingereicht worden sind, werden später bearbeitet, bis die nachgeforderten Unterlagen korrekt nachgeliefert wurden.
Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und Prämienhöhe können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.
Zuzug aus dem Ausland
Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind, können ab dem Monat Anspruch auf eine Prämienverbilligung geltend machen, in dem sie ihren Antrag im laufenden Antragsjahr eingereicht haben (Verordnung zum KVG, Art. 6 Abs. 1 lit. b).