Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Erwerbstätige Frauen haben nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

Der Anspruch auf Entschädigung einer erwerbstätigen Mutter entsteht ab dem Tag der Geburt des Kindes. Er dauert 14 Wochen resp. 98 Tage. Voraussetzung ist, dass die Mutter in den neun Monaten vor der Geburt in der Schweiz bei der AHV/IV/EO versichert gewesen ist. Zudem muss sie innerhalb dieser neun Monate mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein. Zum Zeitpunkt der Geburt muss die Mutter in einem Arbeitsverhältnis stehen oder als Selbständigerwerbende bei einer Ausgleichskasse angeschlossen sein. Nimmt die Mutter die Arbeit innerhalb der 14 Wochen nach der Geburt wieder auf, entfällt für die restliche Zeit der Anspruch auf die Entschädigung.

Die Mutterschaftsentschädigung muss mit dem offiziellen Formular angemeldet und bei jener Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge abgerechnet worden sind.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die SOVAR am kommenden Freitag, 25. Oktober 2024, ganztägig geschlossen bleiben.

Gerne sind wir ab Montag, 28. Oktober 2024, wieder wie gewohnt für Sie da.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.