Früherfassung

Die Früherfassung ist ein einfaches Meldeverfahren mit dem Ziel, den Eintritt von Invalidität zu verhindern.

Bei folgenden Personen ist eine Meldung sinnvoll:

  • Bei Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Altersjahr und bei jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 25. Altersjahr: Wenn diese Personen von einer Invalidität bedroht sind, noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und sich in einem kantonalen Brückenangebot befinden oder von einer kantonalen Koordinationsstelle für Jugendliche in ihrer beruflichen Ein­gliederung unterstützt werden.
  • Bei Erwachsenen: Wenn diese arbeitsunfähig sind oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht werden.

Eine Meldung können einleiten: Die versicherte Person, Familienangehörige, der Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen usw. Sie haben die versicherte Person zu informieren, bevor sie eine Meldung an die IV-Stelle vornehmen.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die SOVAR am kommenden Freitag, 25. Oktober 2024, ganztägig geschlossen bleiben.

Gerne sind wir ab Montag, 28. Oktober 2024, wieder wie gewohnt für Sie da.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.