Überblick EU/EFTA und Vertragsstaaten
Abkommen zwischen der Schweiz und verschiedenen Staaten halten fest, wer wo beitragspflichtig ist und auf welche Leistungen Anspruch hat.
Für Entsandte gelten besondere Bestimmungen.
Die wichtigsten Abkommen sind diejenigen mit den EU- und den EFTA-Staaten.
Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz am 1. Juni 2002 (FZA) regeln die massgebenden EU-Verordnungen die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Die Verordnung (EG) 883/2004 koordiniert die Systeme der sozialen Sicherheit. Die Verordnung (EG) 987/2009 regelt die Durchführung. Sie sind seit 1. April 2012 in Kraft.
Für die EFTA-Staaten sind die Verordnungen (EWG) 1408/1971 und 574/1972 massgebend.
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über die soziale Sicherheit. Die Abkommen mit den Vertragsstaaten regeln die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen, bestimmen die anwendbare Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland.
-
Merkblatt 2.12 - Versicherungsunterstellung
-
Online Rechner Online-Tool zur Versicherungsunterstellung
-
Merkblatt Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ziehen
-
Merkblatt Die 10 häufigsten Fragen zum Formular A1
-
Internationales Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland
-
Internationales Hilfsblatt für die Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei Mehrfachtätigkeiten
-
Internationales Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäss Art. 21 Abs. 2 VO 987/09