Hilflosenentschädigung

Gesundheitliche Einschränkungen erfordern Hilfe im Alltag.

Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung durch Drittpersonen bedarf, ist im Sinne der AHV «hilflos» und hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Es bestehen drei Stufen: leichte, mittlere und schwere Hilflosigkeit.

Anspruch

Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens sechs Monate gedauert hat und kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben vom Dienstag, 24. Dezember 2024, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!