AHV - Leistungen
Nach Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren, bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.
Reform AHV 21
wichtige Informationen zur Reform
Altersrenten
Bezugsmöglichkeiten und Anmeldung
Hinterlassenenrente
Leistungen bei Todesfalls des Ehegatten oder eines Elternteils
Hilflosenentschädigung
Hilfe bei Einschränkungen von Grundfunktionen wie selbständig essen oder sich ankleiden
Hilfsmittel
Zur Unterstützung für die Selbständigkeit im Alltag