Umrechnung Netto- in Bruttolohn
Werden Nettolöhne ausbezahlt, sind diese zur Abrechnung der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in Bruttolöhne umzurechnen. Werden neben den vollen AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen auch der BVG-Arbeitnehmeranteil und/oder die Steuern des Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber übernommen, so sind die entsprechenden Beträge vor der Umrechnung zum Nettolohn hinzuzurechnen.